Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 05.07.2013 - 6 S 34/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22575
LG Darmstadt, 05.07.2013 - 6 S 34/13 (https://dejure.org/2013,22575)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05.07.2013 - 6 S 34/13 (https://dejure.org/2013,22575)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 6 S 34/13 (https://dejure.org/2013,22575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall müssen auch bei Bagatellschaden erstattet werden; §§ 249, 254 BGB

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Bagatellschaden: Erstattung der Sachverständigenkosten bei älterem Fahrzeug

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unfallverursacherin zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt, nachdem ihre Versicherung nicht vollständig reguliert hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall mit Bagatellschaden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Überflüssiges Unfallgutachten? - Kfz-Versicherer müssen auch bei Bagatellschäden Sachverständigenkosten ersetzen

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Schadengutachten kann auch bei Bagatellschäden erstattungsfähig sein

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Bagatellschaden berechtigt zum Gutachten - Kosten für Sachverständigen sind erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gutachten: Bagatellschaden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Beauftragung eines Sachverständigen

Papierfundstellen

  • NZV 2015, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Zudem wird aktuell in Rechtsprechung und Literatur auch ausdrücklich die von der Beschwerdeführerin vorgebrachte Ansicht vertreten, dass die Erforderlichkeit einer Gutachtenerstellung nicht allein vom bloßen Reparaturwert abhänge, sondern auch bei einem im Raum stehenden wirtschaftlichen Totalschaden anzunehmen sei (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 5. Juli 2013 - 6 S 34/13 -, juris Rn. 18 ff.; Oetker a. a. O.).
  • AG Greifswald, 23.03.2022 - 44 C 267/21
    Ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenshöhe eine bestimmte Schadenshöhe überschreitet, ist oft gar nicht absehbar (vgl. AG Lünen 2.3.10 - 8 C 974/09 - Internet; LG Darmstadt 5.7.13 - 6 S 34/13 - LG Saarbrücken 17.11.17 - 13 S 45/17 -).
  • AG Halle/Saale, 26.06.2014 - 93 C 1370/14
    Nur ausnahmsweise wird es sich dem Geschädigten aufdrängen, dass die Einholung eines Gutachtens unverhältnismäßig ist, die Beweislast hierfür trägt der Schädiger (LG Darmstadt, Urteil vom 05.07.2013, Az. 6 S 34/13, zitiert nach juris).
  • AG Düsseldorf, 09.09.2022 - 230 C 137/22
    Wenn die Beklagte die Erforderlichkeit bestimmter Arbeiten im Kostenvoranschlag bestreitet, stellt es keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar, wenn der Kläger auf die Einwände hin ein Gutachten einholt, auch wenn diese nur geringfügigere Positionen betreffen (AG Bamberg, Urteil vom 15.05.2014, 102 C 569/14; LG Darmstadt, Urteil vom 5.07.2013, 6 S 34/13;AG Köln, Urteil vom 18.03.2016, 274 C 141/15; AG Hattingen, Urteil vom 10.02.2017, 16 C 92/16; AG Freiburg, Urteil vom 28.01.2019, 11 C 1714/18).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 03.11.2014 - 408 C 7/13
    Auch besteht gerade bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung bei den Geschädigten auch immer ein Interesse daran, die Relation zwischen Reparaturschaden und Totalschaden feststellen zu lassen, was ausschließlich über ein Gutachten möglich ist (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 05. Juli 2013, Az.: 6 S 34/13).
  • AG Arnstadt, 18.11.2016 - 1 C 171/16
    Denn dem Kläger war insbesondere mit Blick auf die Schadenshöhe, welche die Bagatellgrenze von 700, 00 EUR nur knapp übersteigt, das Risiko nicht zuzumuten, dass der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherer einen Kostenvoranschlag als unzureichend erachten würden (LG Darmstadt, Urteil vom 5.7.2013, 6 S 34/13).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 30.12.2014 - 408 C 44/13
    Auch besteht gerade bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung bei den Geschädigten auch immer ein Interesse daran, die Relation zwischen Reparaturschaden und Totalschaden feststellen zu lassen, was ausschließlich über ein Gutachten möglich ist (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 05. Juli 2013, Az.: 6 S 34/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht